Die Strafen und Bußgelder bei Handy am Steuer

Bild eines Ashops

Nur ein kurzer Blick aufs Smartphone reicht aus und schon passiert es - ein Unfall im Straßenverkehr. Die Nutzung des Handys in Verbindung mit einem Autounfall hat zur Folge, dass du mit einer Strafe bzw. evtl. auch mit Punkten in Flensburg rechnen musst. Doch was ist beim Autofahren tatsächlich erlaubt und wo winken Bestrafungen? Wir haben für dich alle Infos im Überblick zusammengefasst.

 

Welche Auswirkungen hat das Telefon am Steuer?

 

Wer das Telefon am Steuer verwendet, fährt viele Meter im Blindflug. Das Telefonieren am Steuer lenkt den Fahrer vom Verkehrsgeschehen ab und verlangsamt durch die mangelnde Konzentration seine Reaktionsfähigkeit.

 

Laut einer Auswertung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) werden jedes Jahr rund 400.000 Autofahrer mit dem Handy am Steuer erwischt.

 

Handy am Steuer: Wann muss mit Sanktionen gerechnet werden?

 

Wer ein Smartphone am Steuer nutzt, gefährdet damit sich selbst und auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Daher werden die Verwendung und insbesondere das Telefonieren am Steuer gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) untersagt.

 

23(1a) StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.“

 

Verboten ist somit nicht nur das Telefonieren während der Fahrt mit dem Handy. Bußgelder werden gemäß des neuen Bußgeldkatalogs von 2019 auch bei folgenden Vergehen fällig:

 

 

Alle Fahrzeugführer sind vom Handyverbot erfasst. Das gilt für Autofahrer, Motoradfahrer und Radfahrer.

 

Handy am Steuer – Strafe nach dem Bußgeldkatalog 2019

 

Verstoß:

Punkte

Bußgeld

Fahr­verbot

 

Telefonieren am Steuer während der Fahrt ohne Benutzung einer Freisprechanlage

1

100 €

nein

 

...mit Gefährdung

2

150 €

1 Monat

 

...mit Unfallverursachung

2

200 €

1 Monat

 

 

So ist das Smartphone am Steuer erlaubt

 

In § 23 Abs. 1a StVO heißt es dazu:

 

„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.“

 

Um dein Smartphone also beim Autofahren zu nutzen, solltest du das ausschließlich über eine Freisprechanlage tun. Denn dabei hast du das Handy nicht in der Hand und es wird somit als zulässig erachtet.